Lipödem-Talk

Lipödem und die Liposuktion - Das steht dir zu

Audio herunterladen: MP3 | AAC | OGG | OPUS

Heute gibt es den zweiten Teil zum Thema Lipödem und Liposuktion. Welche Rechte hat die Patientin hier, was steht dir zu?

Was ist denn eine Aufklärungspflicht, was muss alles vom Arzt geklärt werden?

Wir erläutern die Unterschiede zwischen Risikoaufklärung und Verlaufsaufklärung.

Außerdem:

Welche Kriterien sind aktuell für die Kosten-Übernahme der Krankenkasse nötig und was genau muss von der Patientin selbst übernommen werden?

Welche Maßnahmen müssen für welchen Zeitraum durchgezogen werden, bis eine Liposuktion genehmigt wird?

Was, wenn jemand stark adipös ist, gibt es hier weiterhin Einzelfallentscheidungen?

Was, wenn man nicht Stadium III hat, gibt es dann Möglichkeiten einer Übernahme für die Operation durch die Krankenkasse?

Nochmal die Info zur Lympholife, über die wir in der ersten Folge gesprochen haben und in der es auch einen Beitrag von Ruth Leitenmaier dazu gibt. Das Magazin ist als Printausgabe und digital erhältlich. Die Printausgabe ist über die Homepage des Vereins www.lymphologicum.de/publikationen/lympholife.html bestellbar. Die digitale Version kannst du über die Lymphologicum - LYMPHOLIFE - App erhalten.

Mehr Infos zu Ruth Leitenmaier und ihren Rechtsgebieten und findest du auch unter:

https://www.kanzlei-leitenmaier.de/index.html

Wenn du Ruth auch auf Instagram folgen magst, dann kannst du das hierüber tun:

https://www.instagram.com/ruthleitenmaier_rule/


Bewirb dich auf ein kostenloses Erstgespräch unter: https://schwarztina.de/termin

Wer mehr über mich erfahren will, darf mich auch gerne auf Facebook besuchen:

https://www.facebook.com/Tissi.Schwarz

Zu meiner Facebookgruppe "Lipödem - Die Kampfansage"

http://lipoedem-die-kampfansage.de


Kommentare


Neuer Kommentar

Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.